Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2025
 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte die über den Online-Shop der IBOTECH GmbH & Co. KG (im Folgenden: „Auftragnehmer“ oder „IBOTECH“) unter www.ibotech-shop.eu und dem Auftraggeber als Geschäftskunden (im Folgenden: „Kunde“) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

(2) Verkäufe im Rahmen des Online-Shops des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich an Unternehmer, nicht jedoch an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die mit dem Auftragnehmer ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Auftragnehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), auch Freiberufler, Städte und Gemeinden.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen von IBOTECH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt IBOTECH nicht an, es sei denn, IBOTECH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IBOTECH gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB finden entsprechende Anwendung, sofern der Kunde den Auftragnehmer per E-Mail, Telefon oder über sonstige Kommunikationswege kontaktiert, um einen Vertrag über im Online-Shop erhältliche Waren zu schließen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Sortiments im Online-Shop stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages i.S.d. §§ 145 ff BGB dar.

(2) Indem der Kunde im Online-Shop (nachdem er eine Ware über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ in einem virtuellen Warenkorb gesammelt hat und die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ angeklickt hat)eine Bestellung an den Auftragnehmer übermittelt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung, in welcher sämtliche Bestelldaten und Preise aufgeführt sind („Bestellbestätigung“). Ein Kaufvertrag mit dem Auftragnehmer kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Kunden annimmt, indem der Auftragnehmer eine Bestätigung des Auftrags per E-Mail („Auftragsbestätigung“) zusendet. Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ kommt der Kaufvertrag mit Aufgabe der Bestellung durch den Kunden und Zugang der Vorkasseaufforderung durch den Auftragnehmer beim Kunden zustande; diese Vorkasseaufforderung kann sich bereits in der Bestellbestätigung befinden.

(3) Der Vertragstext wird gespeichert. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch eine Kopie der Bestelldaten zur Verfügung.


§ 3 Lieferung, Lieferzeit, Versand

(1) Sofern nicht individuell vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb des Zeitraums, der bei den Waren im Online-Shop angegeben wurde. Wurden dort keine Angaben gemacht, erfolgt der Versand innerhalb des von IBOTECH in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitraums.

(2) Die Angabe voraussichtlicher Liefertermine im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung erfolgt zudem immer unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Auftragnehmers durch dessen Lieferanten, sofern IBOTECH ein kongruentes Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten abgeschlossen hat und IBOTECH das Ausbleiben oder die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über das Ausbleiben oder die Verspätung der Lieferung eines Lieferanten. Ebenso teilt der Auftragnehmer dem Kunden unverzüglich den voraussichtlichen neuen Liefertermin mit. Ist mit einer Selbstbelieferung zeitnah nicht mehr zu rechnen (z. B. durch vertragsbrüchiges Verhalten des Lieferanten, Insolvenz oder Zerstörung der Produktionsstätte des Lieferanten) oder ist die Ware auch nach Ablauf des neuen Liefertermins noch nicht verfügbar, ist IBOTECH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird der Auftragnehmer etwa bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(3) Der Kunde kann die Ware entweder am Sitz des Auftragnehmers selbst abholen oder der Auftragnehmer versendet die Ware an die vom Kunden benannte Lieferanschrift. Die Anlieferung an Baustellen ist nur nach vorheriger individueller Abstimmung mit dem Auftragnehmer möglich.

(4) Der Versand der Ware kann per Paketdienst oder per Spedition erfolgen und erfolgt nach bestem Ermessen des Auftragnehmers. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Versandart. Der Warenversand per Spedition erfolgt bis zur (LKW-)Ladekante: Die Entladung der für den Kunden bestimmten Ware von dem LKW muss durch den Kunden erfolgen.

(5) Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person oder Firma auf den Kunden über. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen und gleichgültig welcher Versandart, gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

(6) Wird der Versand der Ware ohne Verschulden des Auftragnehmers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens des Auftragnehmers dem Versand gleich.


§ 4 Retoure

(1) Die Rücknahme von Ware ist durch den Auftragnehmer nach Vertragsschluss oder nach Auslieferung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer auf freiwilliger Basis möglich, sofern die Rücknahme nicht gesetzlich verpflichtend ist (z.B. bei Mängeln).

(2) Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden, unbeschädigt und vollständig in ihrer Originalverpackung. Der Rücksendung ist eine Kopie des Lieferscheines beizulegen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

(3) Bei Rücknahme der Ware aus Kulanz behält sich der Auftragnehmer vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr und Rücksortierkosten, die im Regelfall einen Betrag in Höhe von kumuliert EUR 25,00 nicht übersteigen, nach Aufwand zu erheben.

(4) Eine Rücknahme aus Kulanz ist bei individuellen oder nach Kundenvorgabe angefertigten Waren nicht möglich. Weiterhin werden keine Waren zurückgenommen, die sich in einem nicht mehr verkaufsfähigen Zustand befinden oder die nicht mehr vollständig sind oder sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden.


§ 5 Preise und Zahlung

(1) Die Preise richten sich nach den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen und verstehen sich – zzgl. der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer – in Euro. Bei einem Auftragswert von bis zu 50,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 Euro berechnet. Die Versandkosten werden nach Gewicht berechnet.

(2) Das Zahlungsmittel wir dem Kunden im Rahmen der Bestellung mitgeteilt. Bei berechtigtem Interesse, z.B. bei Neukunden, kann der Auftragnehmer die Belieferung von einer Vorkasseleistung abhängig machen.

(3) Nach Zugang der Rechnung beim Kunden ist der Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug sofort fällig, soweit keine andere Zahlungsweise, z.B. Vorkasse, vereinbart worden ist. Im Falle einer Vorkasseleistung ist der Kaufpreis unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Für Teillieferungen können Teilberechnungen vorgenommen werden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt und nachgefordert. Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 10 Werktagen auf die vom Auftragnehmer mitgeteilte Bankverbindung zu überweisen. Mit der Auftragsbearbeitung (Produktion, Versand) beginnt der Auftragnehmer erst nach Zahlungseingang.

(4) Die Preise gelten ab Werk. Die Kosten für Verpackung, Versand und Lieferung trägt der Kunde.

(5) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Exportbeschränkungen vorliegen und Einfuhrabgaben und Steuern anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle, Steuern und Gebühren verantwortlich.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren („Vorbehaltswaren“) bis zur Bezahlung all seiner Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden, die dem Auftragnehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zukünftig zustehen, vor. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

(2) Der Kunde hat die Vorbehaltswaren pfleglich und unentgeltlich zu verwahren. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu be- und verarbeiten . Die so entstandene neue Sache bleibt Eigentum des Auftragnehmers zur Sicherung seiner Ansprüche gemäß Absatz 1.

(3) Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren durch den Kunde gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass das Miteigentum des Auftragnehmers an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

(4) Dem Kunden ist Verpfändung und Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstands mit der gelieferten Ware anzuzeigen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nicht nur unerheblichen Zahlungsverzug des Auftragnehmers Zugang zu der noch im Besitz des Kunden befindlichen Vorbehaltsware und die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Ware zu verlangen.

(6) Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und der aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde tritt hiermit ihm die aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung an den Auftragnehmer ab. Dies gilt auch für Vorbehaltsware gemäß Absatz 2 und 3.

(7) Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und ihm die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seine Käufer erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde hat zu diesem Zweck dem Auftragnehmer auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Der Auftragnehmer hat die Befugnis zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Ihm steht das Recht der Benachrichtigung des Schuldners des Kunden zu. Der Kunde ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen solange für den Auftragnehmer einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber nachkommt. (8) Übersteigt der Wert der dem Auftragnehmer gegebenen Sicherungen dessen gesamten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.


§ 7 Mängel

(1) Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist ist, vorbehaltlich § 8, auf ein Jahr beschränkt. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Auftragnehmer zu.

(2) Ist der Vertrag für den Kunden und Auftragnehmer ein Handelsgeschäft, ist der Kunde gemäß § 377 HGB verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunde ohne Weiteres auffallen (z.B. leicht sichtbare Beschädigungen, Lieferung einer anderen Sache oder Mengenfehler), zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind beim Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen beim Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bei Anlieferung offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim Zusteller (z. B. Spedition oder Paketdienst) zu reklamieren und schriftlich bestätigen zu lassen.


§ 8 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet IBOTECH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Haftung von IBOTECH ist unbeschränkt:

- im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung,

- bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,

- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

- im Umfang einer übernommenen Garantie,

- im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

Im Übrigen ist die Haftung von IBOTECH gemäß den nachstehenden Regelungen beschränkt bzw. ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des zwischen IBOTECH und dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (das sind Verpflichtungen deren Verletzung die Erreichung des Zwecks der Vereinbarung oder die vereinbarungsgemäße Verwendung der Leistung vereiteln oder gefährden würden), ist die Haftung von IBOTECH der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für IBOTECH zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar und typisch war.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von IBOTECH. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden der IBOTECH als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Als ein überwiegendes Verschulden des Kunden ist es insbesondere anzusehen, wenn dieser es unterlässt, IBOTECH auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


§ 9 Besonderes Rücktrittsrecht

Sofern der Kunde in Wahrheit kein Unternehmer, sondern ein Verbraucher ist, steht dem Auftragnehmer ein besonderes Rücktrittsrecht zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Rücktrittsrecht mittels E-Mail gegenüber dem Kunden auszuüben.


§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige personenbezogene Daten der Kunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.


§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz des Auftragnehmers.


§ 12 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


§ 13 Kontaktdaten des Auftragnehmers

Die Kontaktdaten des Auftragnehmers lauten:

IBOTECH GmbH & Co. KG
4. Industriestraße16
68766 Hockenheim
Tel. 06205 28672 - 10
E-Mail: info@ibotech.eu